26.02.2018
Die Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 14.11.2016, geändert durch Tierseuchenallgemeinverfügung vom 21.03.2017 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Rechtsgrundlagen
§§ 1 Abs. 4 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2001 (GVBl. I 2002 S. 14), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl. I Nr. 5)
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese
Tierseuchenallgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
Niederschrift beim Landkreis Prignitz,
Der Landrat, Berliner Straße 49, 19348 Perleberg zu erheben.
Im Auftrag
Dr. Sabine Kramer
Amtstierärztin
© Landkreis Prignitz