19.06.2017
betrifft Kreis- und Gemeindestraßen im Landkreis Prignitz - Kreisstraße K 7029 und Gemeindestraße „B 189 alt“,Abschnitt „Einmündung Eichhölzer Weg – Gemeindegrenze“
I. Abstufung der Kreisstraße K 7029 zur Gemeindestraße
Nach § 7 des
Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10.
Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32), wird mit Ablauf des 30. Juni 2017 die Kreisstraße K
7029 von Netzknoten 2836 022 nach Netzknoten 2836 019 im Abschnitt „Einmündung
B 5 – Gemeindegrenze“ zur Gemeindestraße umgestuft.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die
Stadt Perleberg.
II. Aufstufung einer Gemeindestraße zur Kreisstraße
Nach § 7 des
Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10.
Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32), wird mit Ablauf des 30. Juni 2017 die
Gemeindestraße „B 189 alt“ von Netzknoten 2937 014 nach Netzknoten 2936 005 im
Abschnitt „Einmündung Eichhölzer Weg – Gemeindegrenze“ zur Kreisstraße
umgestuft.
Künftiger Träger der Straßenbaulast wird der
Landkreis Prignitz.
Der
Verwaltungsakt und seine Begründung
können in der Kreisstraßenmeisterei Prignitz, Berliner Straße 8, 19348 Perleberg,
eingesehen werden.
Diese Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung
kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben
werden. Der
Widerspruch ist bei der Kreisstraßenmeisterei Prignitz, Berliner Straße 8,
19348
Perleberg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
gez. Torsten Uhe
Landrat des Landkreises Prignitz
© Landkreis Prignitz