Umstufung von Teilabschnitten

19.06.2017

Kreisstraße K 7029 im Landkreis Prignitz

I. Abstufung der Kreisstraße K 7029 zur Gemeindestraße
Nach § 7 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I S. 358), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBl. I Nr. 32), wird mit Ablauf des 30. Juni 2017 die Kreisstraße K 7029 von Netzknoten 2836 022 nach Netzknoten 2836 019 im Abschnitt „Gemeindegrenze – Einmündung B 5 (Premslin)“ zur Gemeindestraße umgestuft.

Künftiger Träger der Straßenbaulast wird die Gemeinde Karstädt.

Der Verwaltungsakt  und seine Begründung können in der Kreisstraßenmeisterei Prignitz, Berliner Straße 8, 19348 Perleberg, eingesehen werden.

Diese Verfügung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisstraßenmeisterei Prignitz, Berliner Straße 8, 19348 Perleberg, schriftlich oder zur Niederschrift  einzulegen.

             gez. Torsten Uhe
             Landrat des Landkreises Prignitz 

 

© Landkreis Prignitz 


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