1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Prignitz für das Haushaltsjahr 2017

11.07.2017

ausgefertigt am 06.07.2017

Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss des

Kreistages vom 06.07.2017 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:







§ 1






Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden










 

die bisher
festgesetzten
Gesamtbeträge
von

erhöht um

vermindert um

und damit der
Gesamtbetrag
einschließlich
Nachträgen
festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

im Ergebnishaushalt

 


 

 

ordentliche Erträge

205.718.000


22.851.700

182.866.300

(inkl. Finanzerträge)

 


 

 

 

 


 

 

ordentliche Aufwendungen

205.447.600


23.118.100

182.329.500

(inkl. Finanzaufwand)

 


 

 

 

 


 

 

außerordentliche Erträge

0


 

0

außerordentliche Aufwendungen

0


 

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Finanzhaushalt

 


 

 

die Einzahlungen

217.547.900

 

49.292.200

168.255.700

 

 


 

 

die Auszahlungen

222.230.200

 

52.751.300

169.478.900

 

 


 

 

davon bei den:

 


 

 

Einzahlungen aus laufender

 


 

 

Verwaltungstätigkeit

202.368.800


43.209.800

159.159.000

 

 


 

 

Auszahlungen aus laufender

 


 

 

Verwaltungstätigkeit

205.551.500


46.496.900

159.054.600

 

 


 

 

Einzahlungen aus der

 


 

 

 Investitionstätigkeit

5.909.500


82.400

5.827.100

 

 


 

 

Auszahlungen aus der

 


 

 

 Investitionstätigkeit

11.922.100

0

5.654.400

6.267.700

 

 


 

 

Einzahlungen aus der

 


 

 

 Finanzierungstätigkeit

9.269.600

0

6.000.000

3.269.600

 

 


 

 

Auszahlungen aus der

 


 

 

 Finanzierungstätigkeit

4.756.600

0

600.000

4.156.600

 

 

 

 

 






§ 2






Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen


werden nicht festgesetzt.





§ 3






Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.









§ 4






Der Umlagesatz für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird nicht geändert.







§ 5






1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als von wesentlicher

    Bedeutung angesehen werden, wird nicht geändert.









2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und

    Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind,


    wird nicht geändert.










3. Die Wertgrenzen, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen   
    und


    Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Kreistages bedürfen, werden nicht geändert.






 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden :







    a) bei Entstehung eines Fehlbetrags auf 5.000.000 Euro festgesetzt


        und





    b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder


        Einzelauszahlungen nicht geändert.










Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt:









Perleberg, 06.07.2017


gez. Torsten Uhe




Landrat des Landkreises Prignitz

© Landkreis Prignitz 


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