22.02.2019
der Kreisstraßenmeisterei Prignitz Eigenbetrieb des Landkreises Prignitz
Aufgrund des § 6 Absatz 2 und § 3 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) vom 26.03.2009 (GVBI. II S. 150) in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung der Kreisstraßenmeisterei Prignitz vom 03.09.2009 wird die Außenvertretung des Eigenbetriebes hiermit wie folgt bekannt gegeben:
1. Außenvertretung des Werkleiters Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Michael Becker
● Generalvertretung im vollem Umfang, insbesondere die Führung der laufenden Geschäfte
● Vollziehung der Beschlüsse des Kreistages, der Entscheidungen des Landrates und des
Werksausschusses (§ 6 Abs. 2 EigV)
2.
Außenvertretung
des stellvertretenden Werkleiters Dipl.-Ing. (FH) Thomas Mader im Falle der
Verhinderung
oder Vakanz des Werkleiters Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Michael Becker
● Generalvertretung im vollem Umfang, insbesondere die Führung der laufenden Geschäfte
● Vollziehung der Beschlüsse des Kreistages, der Entscheidungen des Landrates und des
Werksausschusses (§ 6 Abs. 2 EigV)
3. Außenvertretung des Abteilungsleiters Straßenbau, Planung und Rechtsangelegenheiten
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Mader
● Für Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Rahmen des Aufgabenbereiches bis zu
einem Höchstbetrag von 40.000 EUR.
4. Außenvertretung des Abteilungsleiters Kreisstraßeninstandhaltung Marcel Dumke
● Für Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Rahmen des Aufgabenbereiches bis zu
einem Höchstbetrag von 40.000 EUR.
5. Außenvertretung des Sachbearbeiters Rechtsangelegenheiten/Grunderwerb Verwaltungsfachwirt Renè Klemke
● Für Geschäfte der laufenden Betriebsführung im Rahmen von Vermessungsleistungen bis
zu einem Höchstbetrag von 30.000 EUR
● Grundstücksgeschäfte zum Erwerb von Straßengrund bis zu einem Höchstbetrag von
5.000 EUR.
Michael Becker
Werkleiter
Kreisstraßenmeisterei
Prignitz
© Landkreis Prignitz