08.01.2021
Im Einzelnen hat das Kabinett mit der neuen Verordnung heute beschlossen:
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Alle bisherigen und bis 10. Januar befristeten Einschränkungen werden –
abgesehen von der nächtlichen Ausgangsbeschränkung – bis 31. Januar
verlängert
- In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden
private Zusammenkünfte nur mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden
Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14.
Lebensjahr.
- Der Bewegungsradius wird für touristische
Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um
den jeweiligen Landkreis / die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort
eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über
diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind
selbstverständlich weiterhin möglich.
Entscheidend ist der aktuelle
Inzidenzwert, den das Land täglich aktuell meldet:
https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/corona/fallzahlen-land-brandenburg/
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Der Präsenzunterricht bleibt weiterhin ausgesetzt. Der
Distanzunterricht wird damit zunächst verlängert. Ausgenommen bleiben
weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an
Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen
des Zweiten Bildungswegs. Die Förderschulen mit dem Schwerpunkt
„geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, hier entscheiden die Eltern
über den Schulbesuch.
- In der übernächsten Woche (ab dem 18.
Januar) soll die Situation neu bewertet und dann entschieden werden, ob
es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume
für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und
Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt. Die
Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der
Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.
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Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Es wird aber an die
Eltern appelliert, ihre Kinder soweit wie möglich Zuhause zu betreuen
und die Ausweitung der Anspruchsdauer des Kinderkrankengelds zu nutzen.
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Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen jedoch geschlossen
werden, wenn es das regionale Infektionsgeschehen erfordert. Nach der
neuen Verordnung gilt dafür eine Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro
100.000 Einwohner. Eine solche Regelung gilt derzeit z. B. im Kreis
Oberspreewald-Lausitz.
- Neu festgelegt wurde, dass
Alleinerziehende einen Anspruch auf Notbetreuung an den Schulen und im
Hort erhalten, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder
private Betreuung nicht organisiert werden kann. Dies gilt ab Montag,
18. Januar.
- Zugleich wurde die Auflistung der systemrelevanten
Berufe, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben, um die
Steuerrechtspflege und das Bestattungswesen erweitert.
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Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die
Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen
Indoor-Sporteinrichtungen. Ausgenommen sind Sportanlagen, die
ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen
Zwecken genutzt werden.
- Neu ist auch, dass Kantinen – von
Ausnahmen abgesehen – zu schließen sind, jedoch können Speisen und
Getränke zur Mitnahme angeboten werden. Die Schließungsanordnung gilt
nicht für Betriebe, sofern die Essensversorgung der Beschäftigten nicht
anders zu bewerkstelligen ist. Sie gilt grundsätzlich auch nicht für
Schulkantinen.
- Die bisherige nächtliche Ausgangsbeschränkung von
22.00 Uhr bis 05.00 Uhr wird mit der neuen Verordnung aufgehoben, da
sie bewusst nur auf die Weihnachtstage und den Jahreswechsel bezogen
war.
Eine Mitteilung der Staatskanzlei Brandenburg
© Landkreis Prignitz