Inzidenzzahl liegt bei 139,2/100.000 Einwohner

13.04.2021

Landrat sieht dringenden Änderungsbedarf zur "Notbremse" beim Infektionsschutzgesetz

Aktuell sind im Landkreis 243 Personen positiv auf das Covid-19-Virus getestet worden. Zum Vortag verzeichnet der Landkreis 18 laborbestätigten Fälle mehr. Seit Ausbruch der Corona-Krise registriert das Gesundheitsamt im Landkreis Prignitz damit 2857 Corona-Fälle. Davon gelten 2465 als genesen, 11 Personen mehr als gestern.

Es ist kein weiterer Erkrankter verstorben, damit liegt die Zahl bei insgesamt 149 Verstorbenen.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) meldet eine Inzidenzzahl von 139,2/100.000 Einwohner.

Darüber hinaus wurden seit Ausbruch der Pandemie bei 349 Erkrankten Virusmutationen festgestellt.
Seit der gestrigen Meldung wurde bei 17 weiteren Erkrankten eine Mutation festgestellt.

Landrat sieht dringenden Änderungsbedarf

Die Bundesregierung beabsichtigt, das Infektionsschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass einerseits eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ vorgeschrieben und andererseits die Bundesregierung zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen durch Rechtsverordnungen ermächtigt werden soll.

Damit würden die Länder bisherige Zuständigkeiten verlieren. Hintergrund ist die praktizierte uneinheitliche Umsetzung seitens der Länder, bezogen auf die gemeinsamen Beschlüsse des Bundes und der Länder im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenzen mit der Kanzlerin.

Geplant ist, dass die „Notbremse“ bei einem Überschreiten des Inzidenzwertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen eintritt.

Landrat Torsten Uhe sieht diese Regelung kritisch und mahnt Änderungsbedarf an.

Der Inzidenzwert könne nicht als alleiniges Kriterium für die Begründung von erheblich in Grundrechte eingreifende Schutzmaßnahmen herangezogen werden, so sein Standpunkt. „In unserem Flächen-Landkreis mit geringerer Bevölkerung reichen 76 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen aus, um die 100er Marke zu reißen. Licht aus – Licht an, ist den Bürgern nur noch schwer zu vermitteln“, so Uhe.

Die Maßnahmen aus den Eindämmungsverordnungen der Länder wurden immer damit begründet, dass Gesundheitssystem nicht zu überlasten. „Ich gehe davon aus, dass die Bundesregierung das auch weiterhin so sieht, also ist es nur folgerichtig, neben Inzidenzwerten auch die Belegung der Krankenhausbetten mit Covid-19-Patienten und die Impfquote zu berücksichtigen.

Deutschland befindet sich bereits im 13. Monat der Pandemiebekämpfung, eine ausschließliche Ausrichtung auf einen bestimmten Inzidenzwert ist nicht mehr zeitgemäß.

Es wird aktuell viel mehr getestet, es wird seit Monaten geimpft, all das muss jetzt berücksichtigt werden. Deswegen ist eine mehrdimensionale Lagebetrachtung angebracht“, so Landrat Torsten Uhe.

 

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