Erweiterter Service für Händler und Zulassungsdienste

Seit dem 1. Juli 2017 Jahres haben Händler und Zulassungsdienste die Möglichkeit, ihre Zulassungsvorgänge ohne lange Wartezeiten in der Kfz-Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung zu erledigen. Dazu geben Händler und Zulassungsdienste die vollständigen Unterlagen bis 08:00 Uhr eines jeden Sprechtages bei den Mitarbeitern der Kfz-Zulassungsbehörde ab. Sobald die Zulassungsvorgänge von den Mitarbeitern erledigt sind, werden Sie telefonisch benachrichtigt, dass die Unterlagen abholbereit in der Kfz-Zulassungsbehörde liegen.

Bitte beachten: Unvollständige Antragsunterlagen können nicht bearbeitet werden. Bei Abgabe der Vorgänge erfolgt Prüfung auf Vollständigkeit der Unterlagen.

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