Aufnahmesituation im Landkreis Prignitz

Nach maximal sechs Monaten werden die Asylsuchenden in Brandenburg auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Die Aufnahme und vorläufige Unterbringung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte (Landesaufnahmegesetz). Für die Verteilung der Asylsuchenden auf die Kommunen ist die Zentrale Ausländerbehörde verantwortlich (§ 4 Absatz 1 Verteilungsverordnung).

Gemäß der Verordnung über die landesinterne Verteilung von spätausgesiedelten Personen und ausländischen Flüchtlingen (Verteilungsverordnung - VertVBbg) hat der Landkreis Prignitz 3,6 % der Personen die dem Land Brandenburg zugewiesen werden aufzunehmen.

Derzeit leben im Landkreis Prignitz insgesamt 1.335 Asylbewerber. Darunter befinden sich 525 Männer und 292 Frauen. In den Familien leben insgesamt 518 Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Aufnahme im Jahr 2016 (Stand August 2016)

Aufnahmesoll

Ist-Aufnahme

606
abzüglich Überhang 2015 von 18
= 588

615

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