Helmut Barth Hainholzweg 16 b 16928 Pritzwalk |
Telefon 03395 306-115 |
Diese Stelle, darf die Anglerprüfung selbstständig durchführen.
• Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr
• eventuell Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (z. B. Lese-/Rechtschreibschwäche)
25,00 €
Bitte achten Sie auf den Anmeldeschluss und die Vollständigkeit der beizubringenden Unterlagen.
Auf der Webseite des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft finden SIe ergänzende Informationen zur Fischereischeinprüfung. Neben dem Fragenkatalog wird dort auch die Möglichkeit eingeräumt, im Rahmen eines Onlinetests das Wissen zu überprüfen und sich so speziell auf die Prüfung zum Erwerb des Fischereischeins vorzubereiten.
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