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Denkmalschutz - Steuervergünstigung

Zuständige Ansprechpartner

Zuständigkeiten

Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

Mitzubringende Unterlagen

Der vollständig ausgefüllten Antrag mit Unterschrift ist einzureichen.
Die Originalrechnungen für die Aufwendungen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes oder zur sinnvollen Nutzung, bei Gebäuden in einem Ensemble zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbilds erbracht wurden.

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Diese Bescheinigung dient zur Vorlage beim Finanzamt.
Die Bescheinigung ist nicht alleinige Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung. Die Finanzbehörde prüft weitere, steuerrechtliche Voraussetzungen, insbesondere die Abziehbarkeit der Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder wie Sonderausgaben und die Zugehörigkeit der Aufwendungen zu den Anschaffungskosten im Sinne des § 7 i Abs. 1 Satz 5 EStG oder den Herstellungskosten, zu den Werbungskosten, insbesondere zum Erhaltungsaufwand oder zu den nicht abziehbaren Kosten.

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