- Prüfungszeugnisse bisheriger Schul- und Berufsabschlüsse
- Fortbildungsvertrag
- siehe Merkblatt zum Antrag
zusätzlich bei Vollzeitmaßnahmen
- Nachweise zu Ihrem aktuellen Einkommen und Vermögen
- Einkommensnachweise Ihres Ehegatten aus dem vorletzten Kalenderjahr
Es gibt berufsbegleitende und Vollzeitmaßnahmen, die gefördert werden können.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, nach der Hälfte der Laufzeit, spätestens nach sechs Monaten, einen Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme zu erbringen (siehe Formblatt F).
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