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Aufstiegs-BaföG - Bearbeitung von Anträgen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Formulare

Flyer zum Aufstiegs-BAföG

Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) können mit dem Antragsassistenten AFBG Digital online beantragt und erforderliche Nachweise digital eingereicht werden. 

Es ist nicht mehr erforderlich, die Antragsformulare auszudrucken und an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung zu schicken. Der Zugang zu AFBG Digital erfolgt mit der BundID. Ergänzt wird AFBG Digital durch die kostenlose AFBG Digital Companion App. Damit können Sie Unterlagen zum Antrag schnell und unkompliziert vom Smartphone oder Tablet hochladen und so den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages im Blick behalten.

Umfassende Informationen und Serviceangebote zum AFBG finden Sie auf der offiziellen und zentralen Webseite des Bundes für die staatliche Fortbildungsförderung in Deutschland: www.aufstiegs-bafoeg.de

Das Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“ genannt) dient der finanziellen Unterstützung bei der Vorbereitung auf viele verschiedene Fortbildungsabschlüsse, etwa zum Meister, Fachwirt, Techniker oder Erzieher. Die Fortbildung muss zu einem Abschluss führen, der über dem Niveau einer Facharbeiter- oder Gesellenprüfung liegt. Sie benötigen i. d. R. eine abgeschlossene Erstausbildung oder eine vergleichbare Qualifikation. Die Förderung ist altersunabhängig. Bei Präsenzlehrgängen ist eine Anwesenheit von mindestens 70 % erforderlich.

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einem Betrag von 15.000 € gefördert. 
50 % der Kosten erhalten Sie als direkten Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Die restlichen 50 % können als zinsgünstiges Darlehen über die KfW Bank finanziert werden. Bei bestandener Prüfung werden 50 % des restlichen Darlehens erlassen, sodass effektiv nur 25 % der Kosten selbst zu tragen sind. Bei Vollzeit-Maßnahmen können Sie zusätzlich einen einkommens- und vermögensabhängigen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt erhalten, der als 100 % Zuschuss gewährt wird.

Benötigte Belege

In den Formblättern wird erläutert, welche Angaben Sie belegen müssen. Bitte fügen Sie die erforderlichen Belege und Nachweise bei. Nur dann kann das Amt für Ausbildungsförderung Ihren Antrag zügig bearbeiten und die Zahlungen rechtzeitig leisten.

Rechtsvorschriften

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