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Meister-BaföG - Bearbeitung von Anträgen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung

Formulare

Mitzubringende Unterlagen

- Prüfungszeugnisse bisheriger Schul- und Berufsabschlüsse
- Fortbildungsvertrag
- siehe Merkblatt zum Antrag

zusätzlich bei Vollzeitmaßnahmen
- Nachweise zu Ihrem aktuellen Einkommen und Vermögen
- Einkommensnachweise Ihres Ehegatten aus dem vorletzten Kalenderjahr

Rechtsvorschriften

Weitere Hinweise

Es gibt berufsbegleitende und Vollzeitmaßnahmen, die gefördert werden können.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, nach der Hälfte der Laufzeit, spätestens nach sechs Monaten, einen Nachweis des Bildungsträgers über die regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme zu erbringen (siehe Formblatt F).

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