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Namensänderung, Änderung des Vor- oder Familiennamens

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare

    Antrag auf Änderung des Vor- oder Familiennamens
     (erhältlich in der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Verwaltungsbezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat) 

    Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in der örtlichen Ordnungsbehörde, in deren Verwaltungsbezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat (siehe bei Zuständigkeiten oben).

    mitzubringende Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelle Meldebescheinigung mit Angabe zur bestehenden Staatsangehörigkeit
    • Angaben über den Aufenthalt in den letzten 5 Jahren
    • beglaubigte Abschrift des Geburtseintrages
    • beglaubigte Abschrift des Familienbuches
    • beglaubigte Abschrift des Heiratseintrages (wenn Familienbuch nicht vorhanden)
    • Führungszeugnis für über 14 Jahre alte Personen (beim Einwohnermeldeamt)
    • Nachweis über den Besitz des elterlichen Sorgerechts
    • ausführliche Begründung des Antrages

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

     Änderung des Vornamens  2,50 € bis 255,00 €   je nach Einzelfall
     Änderung des Familiennamens  2,50 € bis 1.022,00 €   je nach Einzelfall

    Rechtsvorschriften

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