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SGB IX - Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach §§ 123 SGB IX

Zuständige Ansprechpartner

    Erläuterung

    Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen nach den §§ 123 ff. SGB IX werden zwischen dem Landkreis Prignitz, als örtlichen Träger der Eingliederungshilfe, und Leistungserbringern mit Angeboten für Menschen mit Behinderungen, Pflege- und sonstigen besonderen Hilfebedarfen im Landkeis, aber auch landes- und bundesweit abgeschlossen.

    Der Träger der Eingliederungshilfe darf in der Regel Leistungen der Eingliederungshilfe durch Dritte (Leistungserbringer) nur bewillilgen, soweit eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger des Leistungserbringers und dem für den Ort der Leistungserbringung zuständigen Träger der Eingliederungshilfe besteht.

    Die Vereinbarungen müssen den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit entsprechen und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Sie sind vor Beginn der jeweiligen Wirtschaftsperiode für einen zukünftigen Zeitraum abzuschließen (Vereinbarungszeitraum); nachträgliche Ausgleiche sind nicht zulässig.

    Vordrucke / Formulare

    Benötigte Formulare werden von der Mitarbeiterin auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

    Rechtsvorschriften

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