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Zuschuss zu Kosten für Unterkunft und Verpflegung auswärts untergebrachter Berufsschüler/innen

Der Landkreis Prignitz ist für die Gewährung von Zuschüssen für auswärtige Unterkunft und Verpflegung der Berufsschüler/innen zuständig, deren direkte Ausbildungs- bzw. Arbeitsstätte sich im Landkreis Prignitz befindet.

Antragsberechtigt sind Berufsschüler/innen bzw. Auszubildende mit Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufbildungsgesetz oder Handwerksordnung, die im Land Brandenburg gemäß § 39 Absatz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) berufsschulpflichtig oder gemäß § 39 Abs. 4 Satz 1 BbgSchulG berufsschulberechtigt sind und beim Besuch der auswärtigen zuständigen Berufsschule auf Unterkunft während der schulischen Ausbildung am Schulort angewiesen sind, da ihnen die täglichen Fahrtzeiten zwischen der Wohnung oder dem Ort ihres ständigen Aufenthaltes und dem Schulort nicht zugemutet werden können.

Die tägliche An- und Rückfahrt von der Wohnung zur Schule ist in der Regel dann zumutbar, wenn die Fahrtzeit einschließlich Weg- und Wartezeiten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel insgesamt 3 Stunden nicht überschreitet. Die besonderen Belange von Menschen mit Behinderung sind angemessen zu berücksichtigen, wenn bei einer Fahrtzeit, die drei Stunden unterschreitet, aufgrund der Art der Behinderung die tägliche Fahrt besonders beschwerlich erscheint.

Der Zuschuss beträgt 50 v. H. der nachgewiesenen Gesamtkosten für Unterkunft und Verpflegung, jedoch höchstens 10,00 € pro Tag. Der An- und Abreisetag wird jeweils als halber Aufenthaltstag gerechnet.

Die Unterkunft erfolgt in der Regel in einem Wohnheim. Ist dies nicht möglich, können auch die Aufwendungen bei privater Unterkunft bezuschusst werden.

Mit Wirkung vom 01.08.2023 sind neue Richtlinien für Zuschuss zu Kosten für Unterkunft und Verpflegung auswärts untergebrachter Berufsschüler/innen erschienen.

Kann der/die Berufsschüler/in an der Gemeinschaftsverpflegung während der Unterkunft im Wohnheim nicht teilnehmen und/oder die Verpflegungskosten nicht nachweisen, so ist von einem Richtwert von 9,60 € täglich als Gesamtkosten für Verpflegung im Rahmen einer Selbstverpflegung auszugehen.

Benötigte Unterlagen

-          ausgefülltes Antragsformular mit Teilnahmebestätigung der Berufsschule

-          Originalbelege/Originalrechnungen für Unterkunfts- und Verpflegungskosten

 (bei Selbstverpflegung wird eine Pauschale von 9,60 € pro Tag anerkannt)

-          Zahlungsnachweise (Kopie Kontoauszug – Zahlung muss ersichtlich sein)

-          Kopie des Ausbildungsvertrages

-          Kopie des Turnusplans der Berufsschulzeiten mit markierter Klassenbezeichnung

Elektronisches Antragsformular Zuschüsse Unterkunft Verpflegung (ELANZUVER)

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet die Möglichkeit den Antrag auf Zuwendungen an Berufsschüler/innen zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung gemäß der Richtlinien RL Unterkunft-Verpflegung – RL-UV vom 10.05.2023 per Web-Formular ausfüllen zu können.
Au
s den eingegebenen Daten wird dann ein ausgefüllter Antrag erzeugt, der ausgedruckt und unterschrieben einzureichen ist an
       Landkreis Prignitz
       Gb III/ Sb Schulverwaltung, Kultur und Sport
       z. Hd. Frau Mattick / Frau Zantow
       Berliner Straße 49
       19348 Perleberg
Die erforderlichen Anlagen zum Antrag sind in elektronischer Form (pdf-Dateien) anzufügen.

Zu beachtende Fristen - Abgabetermine

Die Zuschüsse sind spätestens bis zum 31. März des Jahres für das vorangegangene 1. Ausbildungshalbjahr und spätestens bis 30. September des Jahres für das vorangegangene 2. Ausbildungshalbjahr zu beantragen.

 

Diese Termine sind Ausschlussfristen! Später eingehende Anträge müssen abgelehnt werden.

Rechtsvorschriften

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