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Schule und schulische Einrichtungen

Grundschulpflicht
Kinder, die bis zum 30. September ihren sechsten Geburtstag gefeiert haben, sind schulpflichtig und zum Besuch einer Grundschule verpflichtet.
Die Grundschulzeit in Brandenburg beträgt 6 Jahre und beginnt im August desselben Kalenderjahres.
Wird das Kind zwischen dem 1. Oktober und 31.Dezember sechs Jahre alt, kann es auf Antrag der Eltern hin eingeschult werden. In begründeten Fällen können Kinder aufgenommen werden, die nach dem 31. Dezember, jedoch vor dem 1. August des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden.
Vor Beginn der Schulpflicht besteht für alle Kinder die Pflicht, an einer schulärztlichen Untersuchung durch die Gesundheitsämter teilzunehmen.
Hinweis: In der Regel werden Einladungen mit den Einschulungsterminen durch die jeweilige Grundschule an die Eltern versandt. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich die Eltern persönlich an die Grundschule ihres Wohnsitzes wenden.

Oberschule
Die Oberschule wurde im Schuljahr 2005/06 eingeführt, indem die bisherigen Gesamtschulen ohne gymnasiale Oberstufe und Realschulen zusammengeführt wurden. Sie vermittelt in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 eine grundlegende und erweiterte allgemeine Bildung. Der Schüler/die Schülerin kann im Bildungsgang der Sekundarstufe I die Fachoberschulreife (FOR) oder die erweiterte Berufsbildungsreife (EBR) erwerben.
Bei besonderen Leistungen besteht die Möglichkeit, die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zu erlangen.

Gymnasium
Auf dem Gymnasium wird Ieine vertiefte allgemeine Bildung vermittelt, die zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife führt. Nach dem Unterricht im Klassenverband in der Sekundarstufe I (Klassen 7-10), wird der Unterricht in der Sekundarstufe II (Klasse 11-12) in Kursen weitergeführt.
Bei einer Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 kann der Hauptschulabschluss/die Berufsbildungsreife erteilt werden. Zu Ende der Jahrgangsstufe 10 kann der Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder der erweiterte Hauptschulabschluss/die erweiterte Berufsbildungsreife erlangt werden.
Die Schulzeit bis zum Abitur wurde an Gymnasien von 13 auf 12 Jahre verkürzt. Dadurch erhöhte sich die  Wochenstundenzahl und die Rahmenlehrpläne wurden dementsprechend angepasst.

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