Allgemeinverfügung zur Fahrwegbestimmung nach § 35a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)

04.12.2019

ab 01.01.2020 in Kraft, gültig bis 31.12.2023

Fahrwegbestimmung bei Gefahrguttransporten

Sie möchten gefährliche Güter auf der Straße im Gebiet des Landkreises Prignitz befördern?
Dann benötigen Sie eine Fahrwegbestimmung nach § 35a der GefahrgutverordnungStraße, Eisenbahnen und Binnenschifffahrt (GGVSEB). Die Güter, für deren innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung eine solche Fahrwegbestimmung erforderlich ist, sind im § 35b der GGVSEB aufgeführt.

Für bestimmte Gefahrgüter hat der Landkreis Prignitz durch eine Allgemeinverfügung ein Straßennetz dargelegt, auf dem diese Güter ohne eine weitere behördliche Genehmigung transportiert werden dürfen.

Für Beförderungen, die nicht über die Allgemeinverfügung abgedeckt sind, müssen Sie eine Einzelfahrwegbestimmung beantragen.

Allgemeinverfügung

Der Allgemeinverfügung für Gefahrguttransporte können Sie entnehmen, auf welchen Straßen (außerhalb der Autobahnen) bestimmte Gefahrgüter transportiert werden dürfen. Auf diesen Streckenabschnitten ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Die Allgemeinverfügung beinhaltet ein sogenanntes Positivnetz und Negativnetz. Als Beförderer haben Sie die Allgemeinverfügung zwingend zu beachten und den Fahrweg nach dem Positivnetz festzulegen. Die benannten Straßen des Negativnetzes sind vom Fahrweg ausgeschlossen und dürfen nicht befahren werden.

Weitere Informationen können Sie der Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrweges nach GGVSEB (gültig bis 31.12.2023) entnehmen.

Einzelfahrwegbestimmung

Sofern Sie eine Gefahrgutart auf einem Fahrweg, der nicht über das Positivnetz der Allgemeinverfügung abgedeckt ist, transportieren möchten, benötigen Sie eine Einzelfahrwegbestimmung.


Hierzu müssen Sie rechtzeitig, mindestens jedoch 2 Wochen vor Fahrtbeginn, einen Antrag auf Einzelfahrwegbestimmung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Prignitz stellen. Der gewünschte Fahrweg wird dann geprüft. Bestehen keine Bedenken, erhalten Sie per Post eine Fahrwegbestimmung. Sollten Einwände gegen den Fahrweg bestehen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und eine andere Route festlegen.

© Landkreis Prignitz 


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