17.11.2022
Um das Risiko einer möglichen Ausbreitung der ASP zu minimieren, sind die Schwarzwildbestände zu reduzieren.
Für die deutliche Reduzierung der Schwarzwildbestände können die Jagdausübungsberechtigten (JAB`n) von Jagdbezirken die in der Sperrzone I und II, ohne Kerngebiet, weiße Zone, ASP-Schutzkorridor und Hochrisikokorridor, liegen, eine Bachenprämie erhalten, die als Ausgleich für den entstandenen Mehraufwand gewährt wird. Die Prämierung ist befristet und endet am 31.03.2023. Für jedes im Jagdjahr 2022/2023 erlegtes Stück Schwarzwild weiblich der Altersklassen 1 und 2 kann ein Festbetrag von 80 Euro gewährt werden. Die Weitergabe der Prämie an Jagdgäste oder Begehungsscheininhaber liegt in der Verantwortung des JAB bzw. des Obmanns.
Fall- und Unfallwild sind von der Prämierung ausgeschlossen.
Grundvoraussetzung für die Gewährung der Bachenprämie ist, dass der Jagdbezirk für die Jagdstatistik das Onlineportal jagdstatistik-online.brandenburg.de nutzt (Nr. 5.3 des Erlasses). Die entsprechenden Zugangsdaten werden durch die untere Jagdbehörde nach Benennung eines Onlineverantwortlichen vergeben.
Antragsberechtigt ist der JAB des jeweiligen Jagdbezirkes. Bei Pächtergemeinschaften ist der Obmann des betreffenden Jagdbezirkes antragsberechtigt. Der Antrag auf Auszahlung der Bachenprämie ist durch den JAB bis zum 30. April 2023 einzureichen. Neben den qualifizierten Wildursprungsscheinen (Nachweis der Trichinenschau bzw. Abgabe an den Wildhandel) im Original, ist das Jagdausübungsrecht nachzuweisen.
Die Formulare sind im Internet bzw. auf der Internetseite des Landkreis Prignitz abrufbar oder bei der uJB erhältlich.
© Landkreis Prignitz