15.08.2023
„Kooperative Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und der Biodiversität – FP3220“
Im Rahmen der kommenden Herbstantragstellung auf Agrarförderung können landwirtschaftliche Einzelunternehmen gefördert werden, die sich als Kooperative aus mindestens drei Mitgliedsbetrieben zusammengeschlossen haben, um gemeinschaftlich Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen umzusetzen.
Für eine Beantragung des Förderprogramms sind jedoch bestimmte Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Diese müssen teilweise bereits im Vorfeld der eigentlichen Antragstellung erbracht werden. Die entsprechenden Hinweise zur Förderung sind auf der Internetseite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg zu finden:
Wichtig: Um förderfähig zu sein, ist ein Fachkonzept bis spätestens 15. September 2023 im MLUK einzureichen.
Für Rückfragen steht der Sachbereich Landwirtschaft, Bereich Agrarförderung, gern zur Verfügung.
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