14.09.2023
Erinnerung an den Abgabetermin 01. Oktober 2023
Auszubildende in einer dualen Ausbildung, die einen Ausbildungsvertrag im Landkreis Prignitz abgeschlossen haben und beim Besuch der zuständigen Berufsschule auswärtig untergebracht sind, haben die Möglichkeit, einen Zuschuss zu ihren entstandenen Unterkunfts- und Verpflegungskosten zu beantragen.
Auszubildende, die noch keinen Antrag gestellt
haben, können ihre Antragsunterlagen für das
2. Ausbildungshalbjahr des
Schuljahres 2022/2023 (Zeitraum Februar 2023 bis Juli 2023) jetzt einreichen:
Landkreis Prignitz
Gb III, Sachbereich
Schulverwaltung, Kultur und Sport
z. Hd. Frau Zantow
Berliner Straße 49, Haus 4,
Zimmer 314
19348 Perleber
Der Zuschuss beträgt 50 v. H. der nachgewiesenen
Gesamtkosten für die Unterkunft und Verpflegung, jedoch nicht mehr als 10,00 €
pro Tag.
Bei Antragstellung sind einzureichen:
-
Ausgefülltes
Antragsformular mit Teilnahmebestätigung
der Berufsschule
-
Originalbelege/Originalrechnungen für Unterkunfts- und
Verpflegungskosten
(bei Selbstverpflegung wird eine Pauschale von 8,00 € pro Tag anerkannt)
-
Zahlungsnachweise (Kopie
Kontoauszug- Zahlung muss ersichtlich sein)
-
Kopie
des Ausbildungsvertrages (mit Siegel der IHK)
-
Kopie
vom Turnusplan der Berufsschulzeiten mit markierter Klassenbezeichnung
Spätester Termin für die Einreichung der Anträge für das 2. Ausbildungshalbjahr des Schuljahres 2022/2023 inklusive der erforderlichen Belege ist der 01. Oktober 2023.
Dieser Termin ist eine Ausschlussfrist! Später eingehende Anträge müssen abgelehnt werden.
Antragsunterlagen können auch unter der oben angegebenen
Adresse angefordert bzw. abgeholt werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein elektronisches Formular „ELANZUVER“ (herausgegeben vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport) auszufüllen und einzureichen. Nach Kenntnissen des Bildungsministeriums ist dieses elektronische Verfahren bundesweit einmalig.
Auskünfte zum Antragsverfahren und zum
Förderanspruch erhalten Sie unter der Rufnummer:
03876 713-746.
© Landkreis Prignitz