Brandschutz-Ehrenabzeichen in Silber

05.10.2023

Adrian Zechser nahm Auszeichnung vom Minister Stübgen entgegen

Der Pritzwalker Ortswehrführer Adrian Zechser (M.) erhielt die Auszeichnung von Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (2.v.r.). Zu den ersten Gratulanten gehörten der Prignitzer Landrat Christian Müller (2.v.l.), der Sachbereichsleiter Brand- und Katastrophenschutz beim Landkreis Prignitz, Marcus Bethmann (l.), sowie der Prignitzer Kreisbrandmeister Holger Rohde (r.). Foto: Landkreis Prignitz

Innenminister Michael Stübgen hat am Samstag, 29. September, im Rahmen eines Festempfangs in Klaistow (Landkreis Potsdam-Mittelmark) dem Pritzwalker Adrian Zechser das Ehrenabzeichen im Brandschutz des Landes Brandenburg in Silber verliehen. Ingesamt wurden 59 Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Land mit den Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz und der Rettungsmedaille ausgezeichnet.

Bei der Ehrung in Potsdam dabei waren auch der Landrat des Landkreises Prignitz, Christian Müller, der Prignitzer Kreisbrandmeister Holger Rohde sowie der Sachbereichsleiter Brand- und Katastrophenschutz beim Landkreis Prignitz, Marcus Bethmann. Eine Auszeichnung erhält ebenfalls Thomas Eggebrecht aus Berge. Da er nicht zum Festempfang kommen konnte, erhält er sie zu einem späteren Zeitpunkt.

Adrian Zechser wurde von Pritzwalks Bürgermeister Dr. Ronald Thiel für die Ehrung vorgeschlagen. „Sein herausragendes Engagement und seine langjährige Tätigkeit in der Feuerwehr sind beispielhaft und verdienen höchste Anerkennung“, findet der Bürgermeister. Seit 34 Jahren ist Zechser aktiv in der Feuerwehr tätig und hat in dieser Zeit eine Vielzahl von Aufgaben übernommen. Seit 2015 ist er Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Pritzwalk und seit 2017 zusätzlich stellvertretender Stadtwehrführer der Feuerwehr Pritzwalk. Adrian Zechser hat auch vier Jahre lang als stellvertretender Vorsitzender im Kreisfeuerwehrverband aktiv die Geschicke des Verbandes mitgelenkt.

Hintergrund
Ehrenzeichen im Brandschutz werden an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, der Berufs-, Betriebs- und Werkfeuerwehren verliehen. Darüber hinaus kann das Ehrenzeichen im Brandschutz als Sonderstufe in Gold auch an andere Personen verliehen werden. Das gleiche gilt für das Ehrenzeichen im Katastrophenschutz. Voraussetzung für die Verleihung der Ehrenzeichen sind besondere Leistungen, die erheblich über die regelmäßige Tätigkeit im Brand- und Katastrophenschutz hinausgehen.

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