01.12.2025
Bitte beachten: Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin für das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Prignitz!
Zwar ist die Geflügelpest
in Deutschland noch immer nicht überwunden, dennoch gibt es für die Geflügelhalter
im Landkreis Prignitz gute Nachrichten:
Die Tierseuchenallgemeinverfügungen
zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 29. Oktober und 21. November 2025 sind ab
dem 02. Dezember offiziell aufgehoben.
Die Anordnung der Stallpflicht für Geflügel gilt weiterhin für das gesamte Kreisgebiet des Landkreises Prignitz!
Durch die Aufhebung der Verfügungen fällt die Überwachungszone, die in Teilen auch die Landkreise Ostprignitz-Ruppin und Stendal betraf, und die damit erhöhten Sicherheitsauflagen für Geflügelhalter in diesem Gebiet weg.
Im Landkreis Prignitz werden dennoch weiterhin verendete Wildvögel aufgefunden. Einen weiteren Ausbruch der Geflügelpest in privaten Hausgeflügelbeständen gab es bislang nicht.
Die Aufstallungspflicht, die seit dem 28. Oktober 2025 besteht, bleibt von der Aufhebung der Allgemeinverfügungen unberührt . Dem Veterinäramt des Landkreises Prignitz wurden in den letzten Wochen bereits mehrere Verstöße gegen die Stallpflicht gemeldet. Diesen wird auch in Zukunft vonseiten der Verwaltung nachgegangen. Auch das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten!
Umgang mit verendeten Tieren
Wenn Bürger tote Vögel
entdecken, ist dies unbedingt und ausschließlich an das Veterinäramt
des Landkreises Prignitz zu melden. Die toten Tiere sollten unter keinen
Umständen angefasst werden, sondern lediglich mit einer möglichst genauen
Beschreibung des Fundortes, am besten per Handy-Standort, an das Veterinäramt
gemeldet werden. Das Veterinäramt organisiert zusammen mit Partnern das
Einsammeln der toten Tiere.
Meldungen werden während der
Geschäftszeiten unter den Rufnummern 03876 713-402 sowie
03876 713-413
entgegengenommen. Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an den
amtstierärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 0152 01597159.
© Landkreis Prignitz
