Um den Eintrag von Infektionen in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen zu vermeiden, gilt für positiv getestete Personen, die in der Pflege, der medizinischen Versorgung oder der Eingliederungshilfe arbeiten:
Für die Wiederaufnahme der
Tätigkeit müssen Sie 48 Stunden symptomfrei sein und einen frühestens am 5. Tag
durchgeführten negativen Test (Fremdtestung; Schnell- oder PCR-Test) vorlegen.
Wer für zehn Tage abgesondert war, braucht keinen Testnachweis; allerdings müssen
48 Stunden Symptomfreiheit vorliegen.
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