Ich bin positiv getestet (zertifizierter Schnelltest oder PCR-Test)

      Positiv getestete Personen sind nach den neuen Vorgaben verpflichtet:

>   sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses abzusondern. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Anordnung oder Mitteilung durch das Gesundheitsamt. Die Isolation gilt aufgrund der Allgemeinverfügung des Landkreises Prignitz als angeordnet.

unverzüglich einen zertifizierten Antigentest oder PCR-Test durchführen zu lassen, wenn sie sich selbst mittels Antigen-Schnelltest positiv getestet haben (Selbsttest, der ohne fachkundige Aufsicht durchgeführt wurde) (Klarstellung: Bei einem positiven Antigenschnelltest, der in einer zertifizierten Teststelle erfolgt ist, ist kein PCR-Bestätigungstest zwingend notwendig).

>
ihren Hausstandsangehörigen und ggf. vergleichbaren Kontaktpersonen ihr positives Testergebnis mitzuteilen und sie darüber zu informieren, dass sie ihre Kontakte zu vulnerablen Gruppen reduzieren, auf Symptome achten und sich möglichst am dritten oder vierten Tag nach dem Kontakt testen sollen.

 

Bei positiv getesteten Personen endet die Absonderung nach 5 Tagen, wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome auftraten (zum Beispiel Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust). Zusätzlich wird dringend empfohlen, eine wiederholte (Selbst-)Testung beginnend nach Tag 5 mit Antigen-Schnelltesten durchzuführen.

Halten Symptome an, muss auch die Isolation fortgesetzt werden, bis 48 Stunden Symptomfreiheit erreicht sind bzw. bis zu maximal 10 Tagen.

Für die Berechnung der Absonderung zählt der erste volle Tag nach dem Test oder nach dem Beginn von Symptomen als Tag 1.

Das bedeutet:
Der Tag der Testung wird als Tag 0 gezählt. Liegen der Zeitpunkt der positiven Testung bzw. der Beginn der Symptomatik mehrere Tage zurück, darf abweichend davon maximal zwei Tage zurück gerechnet werden.

© Landkreis Prignitz 


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