Sachbereichsleiter: Thomas Möller
Antragsverwaltung im Sachbereich Bauordnung
Eingriffsverwaltung und Rechtsschutz im Sachbereich Bauordnung
• Bauberatung zu bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragen sowie zur Genehmigungsfreiheit
von Bauvorhaben n. § 55 BbgBO
• Bescheidung von Bauvoranfragen
• Antragseingang, Fachbehördenbeteiligung, Einholen des gemeindlichen Einvernehmens und
Vorbereitung der Unterlagen zur Bearbeitung
• Erteilung von Baugenehmigungen für genehmigungspflichtige Bauvorhaben § 54 BbgBO,
Nutzungsänderungen, Um- und Anbauten sowie Werbeanlagen gemäß BbgBO
• Bescheidung von vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 57 BbgBO
• Bearbeitung von Bauanzeigeverfahren nach § 58 BbgBO
• Versagung von Bau- und Vorbescheidsanträgen
• Kontrolle der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften und Auflagen
• Zulassung von Befreiungen, Ausnahmen und Abweichungen
• Durchführung anderer bauaufsichtlicher Beteiligungsprüfverfahren (BImSchG, Konzessionen u. a.
• Überprüfung der Bauausführung § 75 BbgBO
• Prüfung bautechnischer Nachweise
• Durchführung wiederkehrender Prüfungen
• Bearbeitung von Widersprüchen
• Abwehr von Gefahren
• Rechtliche Beratung zu Verstößen gegen das Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
• Kontrolle von Ordnungswidrigkeiten im Kreisgebiet
• Durchsetzung ordnungsbehördlicher Maßnahmen – Bauaufsicht
• Abnahme und Überprüfung fliegender Bauten
• Bescheidung von Abgeschlossenheitserklärungen
• Bearbeitung von Abbruchanzeigen
• Abweichung von Teilungsgenehmigungen
• Abprüfung von Grunddienstbarkeiten
• Satzungsanzeigeverfahren
• Baustatistik
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