Brandenburg impft: Impfangebot wird ausgeweitet

22.02.2021

Mehr Impfberechtigte im Alter bis 64 aus zweiter Priorität können Termine vereinbaren – Schreiben für Ältere

      Brandenburg weitet die Impfkampagne aus. Vor dem Hintergrund eingetroffener und angekündigter Lieferungen von Impfstoffen der Hersteller BioNTech, Moderna und AstraZeneca können ab dieser Woche mehr Brandenburgerinnen und Brandenburger einen Impftermin vereinbaren. Darüber informierte das Gesundheitsministerium gemeinsam mit den Projektpartnern, der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und dem DRK-Landesverband Brandenburg e.V., am heutigen Montag (22.01.). Die Umsetzung ist abhängig von den tatsächlich gelieferten Impfdosen.
·         Alle über 80-Jährigen werden mit einem Brief über Impfangebot informiert
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Personen im Alter bis 64 mit sehr hohem oder hohem Risiko können Impftermine vereinbaren
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Ersatztermine für rund 9.000 über 80-Jährigen vereinbart
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Möglichkeit der Online-Terminvergabe wird vorbereitet
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Modellvorhaben „Impfungen in Arztpraxen“ startet

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Mit den Lieferzusagen der Impfstoffhersteller können wir beim Impfen wieder deutlich Fahrt aufnehmen. Es ist eine sehr gute Nachricht, dass wir jetzt Personen im Alter bis 64, die aufgrund von schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen ein besonders hohes Risiko haben und, ein Impfangebot machen können. Ich erwarte, dass die Corona-Schutzimpfungen schon bald in Arztpraxen und auch bei Hausbesuchen der Vertragsärzte regelhaft erfolgen können. Dazu muss das Bundesgesundheitsministerium die Corona- Impfverordnung entsprechend anpassen. Das gilt auch für Impfungen von Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer. Sobald sie in der Priorisierung vorgezogen werden, können auch sie ein Impfangebot erhalten. Die Lage bei der Umsetzung der Nationalen Impfstrategie ist sehr dynamisch. Die Impfkapazitäten mit den vier Säulen Impfzentren und Impfstellen, mobile Impfteams, Krankenhäuser und niedergelassene Ärzteschaft bauen wir weiter aus, damit wir den Impfstoff, der uns zur Verfügung steht, schnellstmöglich auch verimpfen.“

Holger Rostek, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB): „Wir können ab dieser Woche mehr Menschen ein Impfangebot machen. Für die Terminvermittlung bedeutet dies, dass wir neben der 116 117 mehrgleisig fahren, mit Einladungsschreiben und Sonderrufnummern. Die bundesweite Online-Lösung zur Buchung muss auf die Ausweitung auf die zweite Stufe sowie auf aktuelle Änderungen der Impfverordnung schnell angepasst werden. Sollte es bei der Terminbuchung in den kommenden Tagen daher zwischenzeitlich zu Wartezeiten kommen, bitten wir dies zu entschuldigen und um etwas Geduld bis das Online Tool auf Bundesebene kurzfristig an die neue Impfverordnung angepasst wurde.“

Hubertus C. Diemer, Vorsitzender des Vorstandes des DRK-Landesverbandes Brandenburg: „Menschen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in Tagespflegen und in ambulant betreuten Wohnformen leben, sind mit einem ebenso hohen Infektionsrisiko sowie dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe konfrontiert wie Menschen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir mit den mobilen Impfteams jetzt auch Menschen aus dieser Priorisierungsstufe ein Impfangebot machen können und ihnen so den bestmöglichen Schutz vor einer Erkrankung ermöglichen.“

Übersicht: Brandenburg weitet Impfangebot aus

Alle über 80-Jährigen Brandenburgerinnen und Brandenburger werden mit einem Brief über ihr Impfangebot informiert. Sie werden jahrgangsweise in den nächsten Wochen persönlich angeschrieben und erhalten eine Sonderrufnummer, mit der sie ihre Termine individuell vereinbaren können. Die ersten Briefe an die ältesten noch nicht geimpften Bürgerinnen und Bürger werden Ende dieser Woche versendet. Hierzu wird auf die Daten der Einwohnermeldeämter zurückgegriffen. In dem Schreiben wird eine spezielle Sonderrufnummer zur individuellen Terminvereinbarung mitgeteilt.

Alle Personen, bei denen aufgrund einer schweren Vorerkrankung oder Behinderung sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS CoV-2 besteht (Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Corona-Impfverordnung), können über einer Sonderrufnummer ihren Impftermin in einem Impfzentrum vereinbaren. Sie benötigen als Nachweis für die Impfberechtigung ein ärztliches Zeugnis von einem Arzt bzw. einer Ärztin. Die Details werden am heutigen Montagnachmittag auf dem Portal www.brandenburg-impft.de veröffentlicht.

Von den rund 9.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Mitte Januar bereits einen Impftermin in der 4. und 5. Kalenderwoche hatten, der aber aufgrund von unerwarteten Impfstoff-Lieferschwierigkeiten leider kurzfristig abgesagt werden musste, haben bereits rund 85 Prozent neue Impftermine. Allen, die telefonisch nicht erreicht werden konnten, wird ein Termin generiert und per Post zugesandt.

Alle Beschäftigten, die unter 65 Jahre alt sind und zur ersten Stufe mit höchster Priorität gehören, können weiter über eine Sonderrufnummer ihre Termine für eine Impfung in einem Impfzentrum vereinbaren. Dazu gehören zum Beispiel Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege, Personal in medizinischen Einrichtungen mit besonders hohem Ansteckungsrisiko sowie Personal, das in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandelt, betreut oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dies benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung. Krankenhausbeschäftigte können in den Krankenhäusern geimpft werden.

Sobald das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung überarbeitet und die zentrale Online-Buchungs-Plattform www.impfterminservice.de entsprechend aktualisiert wurde, können auch im Land Brandenburg Impfberechtigte via Internet ihre Impftermine buchen. Das wird voraussichtlich ab Ende dieser Woche möglich sein. Die Plattform wird im Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Bundesgesundheitsministeriums von der kv.digital GmbH entwickelt. Da es sich um eine bundesweite Online-Lösung handelt, ist eine passgenaue, spezifische Anpassung für das Land Brandenburg leider nicht möglich. Geplant ist, täglich ein begrenztes Kontingent an freien Terminen für die Online-Buchung zur Verfügung zu stellen. Damit wird die Terminvergabe ergänzt.

Modellvorhaben „Impfungen in Arztpraxen“ startet: Die KVBB wird Anfang März zunächst mit 5 Arztpraxen starten, in denen das Modellvorhaben „Impfen in Arztpraxen“ etabliert wird. Die Zahl der Praxen soll im März auf rund 50 erweitert werden. Damit werden die Forderung der KVBB und der Beschluss des Brandenburger Impfgipfels vom 18. Februar umgesetzt. Von diesen Impfungen profitieren vor allem Personen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen, bei denen ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Sie benötigen als Nachweis für die Impfberechtigung ein entsprechendes ärztliches Zeugnis. Damit Corona-Schutzimpfungen in Arztpraxen sowie bei ärztlichen Hausbesuchen regelhaft durchgeführt werden können, muss das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Impfverordnung ändern.

Mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen: Die Erstimpfungen in allen 341 vollstationäre Senioren- und Altenpflegeheime werden in der ersten März-Woche abgeschlossen sein. Es ist geplant, dass anschließend mobile Impfteams auch Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in teilstationären Einrichtungen, der Tagespflege und der ambulant betreuten Wohnformen für Ältere impfen.

Übersicht: Impfangebote im Land Brandenburg

Wer

Impfstoff

Terminvereinbarung

Personen, über 80 Jahren, deren Termine umgebucht werden mussten (rund 9.000 Personen)

Biontech/Pfizer

Aktive Ansprache über Call Center, rund 85 Prozent der Termine wurden bereits vereinbart. Konnte jemand nicht erreicht werden, wird ein Termin generiert und per Post zugesandt.

Weitere Personen über 80 Jahren

Biontech/Pfizer, Moderna

Personen erhalten jahrgangsweise, beginnend mit den über 90-jährigen, ein Impfangebot per Post und können über eine Sonderrufnummer einen Termin buchen. Die Erstimpfungen für diese Personen starten ab 8 März in den Impfzentren.

Mobiles Impfen

Biontech/Pfizer, Moderna

Nach Abschluss der Impfungen in den vollstationären Einrichtungen starten Impfungen in alternativen Wohnformen der Pflege.

Beschäftigte in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

AstraZeneca

Krankenhausbeschäftige werden in Krankenhäusern geimpft.

Personen unter 65 mit Vorerkrankung oder Behinderung gemäß zweiter Stufe mit hoher Priorität laut Impfverordnung

AstraZeneca

Voraussetzung ist ein ärztliches Zeugnis über die Erkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i.
Ende der. 8. Kalenderwoche soll die Online-Buchung für diesen Personenkreis freigeschaltet werden. Buchungen sind telefonisch über eine Sonderrufnummer möglich, die auf dem Portal www.brandenburg-impft bekannt gegeben wird.

Beschäftigte in besonderen Berufsgruppen (z.B. Pflege, ambulante Medizin)

AstraZeneca

Benötigen eine Arbeitgeberbescheinigung als Nachweis. Die Terminvermittlung erfolgt über eine Sonderrufnummer.

Ausblick

Modellprojekt Impfungen in Arztpraxen

AstraZenca

Ab Anfang März wird die KVBB im Modellvorhaben zunächst mit 5 Praxen starten und die Zahl dann im Laufe auf gut 50 erhöhen. Geimpft werden soll in den Praxen und bei Hausbesuchen.

Impfungen von Lehrern und Erziehern, falls der Bund die Impfverordnung entsprechend erweitert

AstraZenca

Abhängig von der Bundesentscheidung


Eine Pressemitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

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