Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten - Eingliederungshilfe

Die Leistungen sind insbesondere darauf gerichtet, die Leistungsberechtigten in Fördergruppen und Schulungen oder ähnlichen Maßnahmen zur Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähigen, sie auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten, ihre Sprache und Kommunikation zu verbessern und sie zu befähigen, sich ohne fremde Hilfe sicher im Verkehr zu bewegen. Zu den Leistungen gehören insbesondere auch Leistungen in Tagesförderstätten, um für nicht werkstattfähige Leistungsberechtigte eine erreichbare Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen und auch die blindentechnische Grundausbildung.

Diese Leistungen sind  einkommens- und vermögensunabhängig (§ 138 und § 140 SGB IX), soweit diese der Vorbereitung auf die Teilhabe am Arbeitsleben dienen.

Rechtsgrundlage

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