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Bankbriefauskunft

Wer sein Fahrzeug finanziert, muss in der Regel die Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) / Fahrzeugbrief als Sicherheit bei der Bank, der Leasinggesellschaft oder dem Autohaus hinterlegen. Sofern der Fahrzeugbrief aufgrund einer Finanzierung oder Sicherungsübereignung nicht im Besitz des Fahrzeughalters ist, muss vor dem Besuch bei der Kfz-Zulassungsbehörde veranlasst werden, dass die ZBII/Fahrzeugbrief direkt an die Zulassungsbehörde im Original geschickt wird. Über den unten stehenden Link der neuen Online-Bankbriefauskunft kann man unter Angabe der ZBII-Nummer (Fahrzeugbrief-Nummer) und des amtlichen Kennzeichens selbst nachsehen, ob der Fahrzeugbrief bei der Zulassungsbehörde bereits vorliegt. Dabei ist zu beachten, dass der Fahrzeugbrief nur ca. zwei Wochen bei der Zulassungsbehörde aufbewahrt wird, bevor er an die entsprechende Bank bzw. Leasinggesellschaft zurückgeschickt wird. Erledigen Sie Ihre Angelegenheiten daher bitte zeitnah.

© Landkreis Prignitz 


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