Leistungen zur Förderung der Verständigung - Eingliederungshilfe

Die Leistungen werden erbracht, um Leistungsberechtigten mit Hör- und Sprachbehinderungen die Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass zu ermöglichen oder zu erleichtern. Generell kommt eine Leistung nur in Betracht bei Vorliegen „eines besonderen Anlasses“. Dies sind Situationen, die über das Alltagsgeschehen hinausgehend und nur punktuell, also nicht regelmäßig sind. Die Leistungen umfassen insbesondere Hilfen durch Gebärdensprachdolmetscher und andere geeignete Kommunikationshilfen entsprechend der Kommunikationshilfenverordnung (KHV).

Diese Leistungen sind abhängig von Einkommen und Vermögen (§§ 135 ff. SGB IX)

Rechtsgrundlage

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