Andere Leistungen

·        Aufwendungen für Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene
Alterssicherung, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist

·         Beratung der Pflegeperson (vorrangig sind vergleichbare Ansprüche der Pflegekasse zu nutzen, weitere
Möglichkeiten zur Beratung bieten der Pflegestützpunkt und der Träger der Sozialhilfe)

·      Pflegebedürftige haben die Möglichkeit ihre Pflege durch von ihnen selbst beschäftigte besondere
Pflegekräfte im Rahmen eines Arbeitgebermodells sicherzustellen. Bei Festanstellung pflegender Angehöriger liegt jedoch kein Arbeitgebermodell vor. Soweit die Sicherstellung der häuslichen Pflege für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 im Rahmen des Arbeitgebermodells erfolgt, werden die angemessenen Kosten übernommen.
Das Sicherstellen häuslicher Pflege im Rahmen des Arbeitgebermodells setzt ein umfassendes, konkretes Konzept voraus, das die Sicherstellung der Pflege belegt.

Rechtsgrundlage

© Landkreis Prignitz 


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