Es gelten die verschärften Maßnahmen „Bundesnotbremse“ weiter fort!
Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 150, so gilt am übernächsten Tag:
Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten „Click and Collect“)
Geöffnet bleiben:
- Lebensmittelhandel einschl. Direktvermarktung
- Baumärkte
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachgeschäfte
- Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien
- Optiker und Hörgeräteakustiker
- Tankstellen
- Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf
- Buchhandlungen
- Blumenfachgeschäfte, Floristik und Gartenfachmärkte
- Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte
- Großhandel
- Abhol- und Lieferdienst
- Autokino, Autokonzerte, Autotheater
-
Dienstleistungen,
die nicht ausdrücklich untersagt wurden; z. B.
Banken und Sparkassen,
Poststellen, Werkstätten für Fahrräder und
Kraftfahrzeuge, Tabakgeschäfte, Verkaufsstände
auf Wochenmärkten, Reinigungen,
Waschsalons
Fortbestand haben
außerdem alle Maßnahmen der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.
Die Maßnahmen enden, sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 150 unterschreitet.
© Landkreis Prignitz