Maßnahmen bei einer Inzidenz ab 150

Es gelten die verschärften Maßnahmen „Bundesnotbremse“ weiter fort!

 

Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 150, so gilt am übernächsten Tag:

Der Einzelhandel wird geschlossen (außer Abholmöglichkeiten „Click and Collect“)

Geöffnet bleiben:

-         Lebensmittelhandel einschl. Direktvermarktung

-         Baumärkte

-          Getränkemärkte

-          Reformhäuser

-          Babyfachgeschäfte

-          Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien

-          Optiker und Hörgeräteakustiker

-          Tankstellen

-          Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf

-          Buchhandlungen

-          Blumenfachgeschäfte, Floristik und Gartenfachmärkte

-          Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte

-          Großhandel

-          Abhol- und Lieferdienst

-          Autokino, Autokonzerte, Autotheater

-          Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich untersagt wurden; z. B.  Banken und Sparkassen,
 Poststellen, Werkstätten für Fahrräder und Kraftfahrzeuge, Tabakgeschäfte, Verkaufsstände
 auf Wochenmärkten, Reinigungen, Waschsalons

Fortbestand haben außerdem alle Maßnahmen der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg.

Die Maßnahmen enden, sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 150 unterschreitet.

© Landkreis Prignitz 


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