Es
gelten die verschärften Maßnahmen „Bundesnotbremse“ weiter fort!
Erreicht der Landkreis eine Inzidenz von 165, gilt ab dem
übernächsten Tag:
> für allgemein- wie für berufsbildende Schulen,
Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der
Distanzunterricht
> Ausnahmen gelten für Abschlussklassen
und Förderschulen
> Kindertagesstätten sowie Kinderhorte,
Kindertagespflege müssen schließen
> eine Notbetreuung wird eingerichtet
Fortbestand haben außerdem alle Maßnahmen der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des LandesBrandenburg.
© Landkreis Prignitz