Maßnahmen bei einer Inzidenz ab 165

Es gelten die verschärften Maßnahmen „Bundesnotbremse“ weiter fort!

Erreicht der Landkreis eine Inzidenz von 165, gilt ab dem übernächsten Tag:

> für allgemein- wie für berufsbildende Schulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der
   Distanzunterricht


> Ausnahmen
gelten für Abschlussklassen und Förderschulen


> Kindertagesstätten sowie Kinderhorte, Kindertagespflege müssen schließen


> eine Notbetreuung wird eingerichtet

 

Fortbestand haben außerdem alle Maßnahmen der 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des LandesBrandenburg.

© Landkreis Prignitz 


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