Sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das regelt die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie (2006/126/EG).
Die Führerscheine entsprechen damit einem EU-weiten, einheitlichen Muster und sind durch ihre Befristung auf 15 Jahre Gültigkeit fälschungssicherer.
Aufgrund der Menge an Führerscheinen, die vom Pflichtumtausch betroffen sind, staffelt sich der gesamte Umtausch in bestimmte Fristen. Bei Papierführerscheinen orientiert sich diese Frist am Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers; bei alten Kartenführerscheinen richtet sich das Datum des Umtauschs nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Zur Vermeidung von langen Bearbeitungs- und Wartezeiten wird empfohlen, die gestaffelten Zeiten für den Umtausch zu berücksichtigen und erst dann den Umtausch vorzunehmen, wenn das jeweilige Geburtsjahr dran ist.
Aktuell sind die Jahrgänge 1959 bis 1964 gefragt, ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2023 umzutauschen.
Hier die weiteren Fristen:
Gilt für Papierführerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 |
19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 |
19. Januar 2022 |
1959 bis 1964 |
19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 |
19. Januar 2024 |
1971 bis später |
19. Januar 2025 |
Alle EU-Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt worden sind (altes Scheckkartenformat):
Ausstellungsjahr |
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 |
19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 |
19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 |
19. Januar 2028 |
2008 |
19. Januar 2029 |
2009 |
19. Januar 2030 |
2010 |
19. Januar 2031 |
2011 |
19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 |
19. Januar 2033 |
Antragsformular zum Umtausch des Führerscheins
Diesen Antrag kann man bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Prignitz oder der zuständigen Meldebehörde einreichen. Alternativ kann man den Antrag per Post versenden.
Benötigt werden der Personalausweis, der alte Führerschein und ein biometrisches Passbild nach Passverordnung. Bei der Zusendung des Antrages genügt eine Kopie der Dokumente.
Für den Umtausch von Papierführerscheinen, die nicht im Landkreis Prignitz ausgestellt wurden, benötigt die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich einen Auszug aus der Führerscheinkartei. Diesen kann man bei der Behörde anfordern, die den Papierführerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Führerscheine, die nicht bis zum Ablauf der jeweiligen Frist umgetauscht werden, verlieren danach automatisch ihre Gültigkeit.
Die Gebühr für den Umtausch beträgt 25,30 Euro. Wenn man sich den neuen Führerschein direkt von der Bundesdruckerei nach Hause schicken lassen möchte, werden zusätzlich 5,09 Euro für den Direktversand erhoben. Die Möglichkeit des Direktversandes kann man im Antragsformular auswählen.
Für einen persönlichen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde steht das Online-Terminportal zur Verfügung.
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