11. Handelt es sich bei den Asylsuchenden um so genannte „Wirtschaftsflüchtlinge“?

Bei den Menschen, die Asyl oder Flüchtlingsschutz in Deutschland erhalten, handelt es sich nicht um so genannte „Wirtschaftsflüchtlinge“. Der Begriff unterstellt den Menschen, dass sie in ihren Heimatländern nicht politisch verfolgt werden, sondern nur aus wirtschaftlichen Interessen (zum Beispiel: Sozialleistungsbezug) nach Deutschland flüchten. Auf Basis der in Deutschland existierenden gesetzlichen Regelungen zum Asyl und Flüchtlingsschutz wird geprüft, ob die Menschen als politisch verfolgt im Sinne des geltenden Rechts gemäß Artikel 16a Grundgesetz, der entsprechenden Europäischen Richtlinien und der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) anerkannt werden.

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