Als
Kontingentflüchtling bezeichnet man die Syrer, die der Bund wegen des
Bürgerkrieges im Rahmen eines Aufnahmekontingentes für besonders
schutzbedürftige syrische Flüchtlinge gezielt nach Deutschland holt. Sie müssen
keinen Asylantrag stellen, aber ein Visum beantragen.
Syrische
Kontingentflüchtlinge dürfen arbeiten und Integrationskurse besuchen. Aus
Syrien kommen jedoch auch viele Flüchtlinge ohne Einreisegenehmigung der
Bundesrepublik ins Land. Diese Menschen stellen in Deutschland einen Antrag auf
Asyl und sind damit Asylbewerber.
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