Das Land erstattet dem Landkreis Prignitz
eine Jahrespauschale pro Asylsuchenden in Höhe von 9.128,00 Euro. Diese Pauschale wird jährlich überprüft und gegebenenfalls in der
Erstattungsverordnung angepasst.
Damit müssen folgende Bereiche abgesichert werden: der Lebensunterhalt,
die Unterkunft, die Krankenhilfe, sonstige Leistungen (z.B. Schulgeld,
Klassenfahrten usw.), gemeinnützige Arbeit sowie die soziale Betreuung der Asylsuchenden.
© Landkreis Prignitz