Asylsuchende erhalten
– während ihr Asylantrag geprüft wird – Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz.
Davon müssen u. a.
Nahrung, Bekleidung, Hygieneartikel, Bustickets und Ähnliches bezahlt werden.
Es gibt keine zentrale Versorgung. Asylsuchende müssen sich selbst versorgen.
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