15. Wovon leben die Asylsuchenden?

Asylsuchende erhalten – während ihr Asylantrag geprüft wird – Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz.

Davon müssen u. a. Nahrung, Bekleidung, Hygieneartikel, Bustickets und Ähnliches bezahlt werden.

Es gibt keine zentrale Versorgung. Asylsuchende müssen sich selbst versorgen.

© Landkreis Prignitz 


Berliner Str. 49 -  19348 Perleberg -  Telefon: 03876 - 713-0  -   Fax: 03876 - 713-214
Seitenmotiv