20. Wie werden Asylsuchende medizinisch betreut?

Asylsuchende haben nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einen Anspruch auf medizinische Behandlung. Dafür benötigen sie vor dem Besuch eines Allgemeinmediziners einen Behandlungsschein. Diesen stellt das Sozialamt des Landkreises aus. Dies gilt allerdings nicht für Notfälle.

Alle Asylsuchenden werden in der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in der Stadt Eisenhüttenstadt einer sog. Eingangsuntersuchung zum Ausschluss von ansteckungsfähigen Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz  unterzogen. Eine Weiterverteilung in den Landkreis erfolgt nach Abschluss dieser Eingangsuntersuchung mit ärztlicher Beurteilung.

Asylsuchende werden aufgrund der Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes ab dem 01.03.2015, die analoge Leistungen nunmehr nach 15 Monaten erhalten, ab diesem Zeitpunkt auch bei der Krankenkasse angemeldet. Diese erhalten somit bereits nach 15 Monaten eine Chipkarte und können damit ihren Arztbesuch durchführen.

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