Asylsuchende
haben nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen einen Anspruch auf
medizinische Behandlung. Dafür benötigen sie vor dem Besuch eines
Allgemeinmediziners einen Behandlungsschein. Diesen stellt das Sozialamt des
Landkreises aus. Dies gilt allerdings nicht für Notfälle.
Alle
Asylsuchenden werden in der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg
in der Stadt Eisenhüttenstadt einer sog. Eingangsuntersuchung zum Ausschluss
von ansteckungsfähigen Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz unterzogen. Eine Weiterverteilung in den
Landkreis erfolgt nach Abschluss dieser Eingangsuntersuchung mit ärztlicher
Beurteilung.
Asylsuchende werden aufgrund der Änderung
des Asylbewerberleistungsgesetzes ab dem 01.03.2015, die analoge Leistungen
nunmehr nach 15 Monaten erhalten, ab diesem Zeitpunkt auch bei der Krankenkasse
angemeldet. Diese erhalten somit bereits nach 15 Monaten eine Chipkarte und
können damit ihren Arztbesuch durchführen.
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