Das Ergebnis eines Asylverfahrens ist ganz kurz gesagt die Entscheidung, ob der Ausländer in Deutschland bleiben darf oder nicht. Wie allerdings unter Frage Nummer 2 bereits erwähnt, gibt es verschiedene Arten von Anerkennungen im Asylverfahren:
1. Anerkennung als Asylberechtigter
Wer als Asylberechtigter anerkannt wird, bekommt eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt und darf in Deutschland bleiben.
2. Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Die Zuerkennung der
Flüchtlingseigenschaft ist die nächst niedrigere Stufe der Anerkennung im
Asylverfahren. Aber
auch hier darf der Ausländer als anerkannter Flüchtling in Deutschland bleiben.
3. Zuerkennung subsidiären Schutzes
Auch diese nächst niedrigere Form der Anerkennung hat den legalen Aufenthalt in Deutschland zur Folge. Den subsidiären Schutz bekommt jeder zuerkannt, der stichhaltige Gründe für die Annahme vorgebracht hat, dass ihm in seinem Heimatland erheblicher Schaden droht und die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling nicht in Frage kommt.
4. Feststellen von Abschiebehindernissen
Ebenfalls mit einer Aufenthaltserlaubnis darf jeder bleiben, der die geringste Form der Anerkennung im Rahmen des Asylverfahrens zugesprochen bekommen hat.
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