4. Was stellt die Ausländerbehörde während und nach dem Asylverfahren für Dokumente aus?

Im Folgenden werden die Dokumente entsprechend ihrer Wertigkeit aufgezählt und erklärt:

1. Aufenthaltsgestattung

Sie wird so lange ausgestellt und verlängert, wie sich der Ausländer innerhalb des Asylverfahrens (Schwebezustand) befindet.

 

2. Aussetzung der Abschiebung (Duldung)

Selbige erhält man, wenn das Asylverfahren rechts- und bestandskräftig negativ abgeschlossen und der Ausländer ausreisepflichtig ist. Sie wird so lange erteilt und verlängert, bis die Ausreisepflicht des Ausländers durchgesetzt wurde (freiwillige Ausreise oder Abschiebung).

 

3. Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis ist stets ein befristeter Aufenthaltstitel und man kann sie sowohl nach dem positiven Abschluss eines Asylverfahrens bekommen als auch auf anderem Wege (zum Beispiel: Familienzusammenführung) bekommen. Sie ist ein legaler Aufenthaltstitel und kann, je nach gesetzlicher Grundlage, mit Nebenbestimmungen (wie zum Beispiel der Aufnahme einer Beschäftigung) versehen werden.

 

4. Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristetes, legales Aufenthaltsrecht.

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