Das Recht auf Asyl ist im deutschen Grundgesetz festgeschrieben.
Die Gründe, warum Menschen Asyl in Deutschland beantragen, sind vielfältig. Dazu gehört u. a. die Verfolgung aufgrund Religion oder politischer Überzeugung, Nationalität oder Geschlecht. Viele Asylbewerber kommen aus Krisen- und Kriegsregionen bzw. aus Ländern, in denen kriegsähnliche Zustände herrschen.
Viele kommen jedoch auch lediglich mit der Hoffnung, dass es ihnen im Vergleich zu ihrer Heimat bei uns besser geht. Sie hoffen darauf, hier ein besseres Leben zu führen. Dies ist jedoch kein Asylgrund. Auch diese Menschen durchlaufen ein reguläres Asylverfahren.
Entsprechend der in Deutschland geltenden asylrechtlichen Regelungen genießen politisch Verfolgte Asyl. Als politisch verfolgt wird ein Mensch anerkannt, wenn er oder sie aufgrund der Volkszugehörigkeit, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen seiner bzw. ihrer politischen Überzeugung staatlich verfolgt wird und der Mensch Gefahren für Leib und Leben oder Beschränkungen der persönlichen Freiheit ausgesetzt ist.
Flüchtlingsschutz wird auch dann gewährt, wenn den Menschen in ihren Heimatländern Folter, unmenschliche oder erniedrigende Strafe, Behandlung oder Gefahr für Leib und Leben aufgrund einer Kriegssituation droht.
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