SB wirtschaftliche Jugendhilfe /UMA
- Durchführung der Jugendhilfeplanung
- Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfeausschuss nach § 71 SGB VIII
- Ermitteln der Bedarfe unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse im Interesse der jungen
Menschen und Personensorgeberechtigten
- Beteiligung an der Fortschreibung desFachplanes Hilfe zur Erziehung
- Einvernehmens- und Benehmensherstellung mit antragstellenden Jugendhilfe- und Kita-Trägern
- verantwortlich für die Vorbereitung der Schöffenwahl
- Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Jugendhilfeausschusses
- Beteiligung an der Fortschreibung der Jugendhilfeplanung im Bereich JJJJ
- Organisation der Tagungen des Jugendhilfeausschusses, Kontrolle der Durchsetzung der Beschlüsse des
Jugendhilfeausschusses
- Finanzcontrolling für den Sachbereich Allgemeiner Sozialer Dienst
> Entwicklung von Strategien und Handlungsrahmen zur Aufgabenkoordination, -steuerung und -kontrolle
des Ressouerceneinsatzes im Geschäftsbereich III
> Durchführung des Berichtswesens (Quartalsbericht, Finanzmonitoring, Situationsberichte)
> Durchführung von Analysen (z. B. Sozialraumananlyse, Langzeitanalysen, Fallzahlenanalyse zwecks
Aufgabenverteilung und Personaleinsatz in den einzelnen Sachbereichen
- Benchmarking
- Führung gemeinsamer Datenbänke
- Erhebung aller im Geschäftsbereich vorhandenen Daten (z. B. Fallzahlen im Bereich HzE,Fallzahlen im
Vormundschaftsbereich, Zahl der Vorgänge je Blitzer, Anzahl beförderter Schüler je Schule oder
Unternehmen, Inanspruchnahme von Kitaplätzen, Entwicklung der Kapazitäten oder der
Erziehekostenpauschale)
- Aufstellung des Haushalts- und Finanzplanes für den Geschäftsbereich Bildung und Jugend
- Haushaltsdurchführung, -abrechnung, - überwachung
- Prüfung, Anordnung und Buchung der Zahlungsein- und -ausgänge
- Sollstellungen und Überwachung der aufgestellten Forderungen
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