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Abfallentsorgung von Betrieben

Zuständige Ansprechpartner

Was ist zu berücksichtigen ?

Die Entsorgung hat ordnungsgemäß und schadlos in dafür zugelassenen Anlagen zu erfolgen (zum Beispiel in der Abfall-Umladestation in Wittenberge, einer genehmigten Kompostier-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage, einer zugelassenen Aufbereitungsanlage).

Die Entsorgung wird durch zugelassene Firmen durchgeführt. Bei diesen handelt es sich um Entsorgungsfachbetriebe oder diese Unternehmen verfügen über gültige Transportgenehmigungen für die betreffenden Abfallarten.

Beim Entsorgungsvorgang sind gesetzlich vorgeschriebene Regelungen (Registerführung, elektronisches Nachweisverfahren) zu beachten.

Die Abfälle sind Abfallschlüsselnummern zuzuordnen.

Für die Beurteilung von Abfälle sind vorgeschriebene Parameter nach genormten Analysenverfahren zu untersuchen.

Gefährliche Abfälle sind zur Entsorgung der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg-Berlin anzudienen.

Für die Lagerung und Zwischenlagerung von Abfällen sind besondere Bestimmungen zu beachten.

Rechtsvorschriften

Technische Regeln der LAGA "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen"

© Landkreis Prignitz 

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