- formloser Antrag
- Planungsunterlagen
- Erläuterungsbericht mit Angaben zum Ort, Umfang und Zweck der Einleitung
Gebühren nach Gebührenordnung MLUV des Landes Brandenburg
0,50 € je angefangene 100 m³ Einleitmenge, mindestens 102,00 €
Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Abwasserverordnung (AbwV)
Brandenburgische Kommunalabwasserverordnung - BbgKAbwV
Das Einleiten von Abwasser und das Einleiten von gesammelt abfließenden Niederschlagswasser von befestigten Flächen in Grund- oder Oberflächenwasser bedarf gemäß §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nur erteilt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist.
siehe auch Kleinkläranlagen
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