Altautos dürfen nur anerkannten Annahmestellen, anerkannten Rücknahmestellen oder anerkannten Demontagebetrieben überlassen werden.
Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwertung erhält der Fahrzeugbesitzer von diesen Stellen bei der Übergabe des Altautos einen Verwertungsnachweis.
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