Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Altautos, Autowrackbeseitigung

Zuständige Ansprechpartner

    Was ist zu beachten?

    Altautos dürfen nur anerkannten Annahmestellen, anerkannten Rücknahmestellen oder  anerkannten Demontagebetrieben überlassen werden.
    Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwertung erhält der Fahrzeugbesitzer von diesen  Stellen bei der Übergabe des Altautos einen Verwertungsnachweis.

    Rechtsgrundlage

    © Landkreis Prignitz 

    Im Bürgerservice suchen