Zurück | Übersicht aller Dienstleistungen

Altenhilfe, -beratung

Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter enstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.

Voraussetzung ist, dass der konkrete Hilfebedarf mit dem Eintritt des Alters bzw. der mit diesem typischerweise einhergehenden Schwierigkeiten zusammenhängt.

Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch und liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde.

Als Leistungen der Altenhilfe  kommen gem. § 71 SGB XII insbesondere in Betracht:
> Beratung und Unterstützung
  -  im Vorfeld von Pflege, insbesondere in allen Fragen des Angebots an Wohnformen bei Unterstützungs-,
     Betreuungs- oder Pflegebedarf sowie an Diensten, die Betreuung oder Pflege leisten,
   - in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste,
> Leistungen (Diese Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.)
   - zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement, wenn sie von alten Menschen gewünscht
     wird,
   - bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen
     entspricht,
   - zum Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung
     oder der kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen,
   - die alten Menschen die Verbindung mit nahe stehenden Personen ermöglichen.

Zuständige Ansprechpartner

Sozialraum A (Pritzwalk und Umgebung, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein)
Sabine Milus - Telefon: 03876 713-619

Sozialraum B (Perleberg und Umgebung, Berlin, Land Brandenburg)
Carolin Scherff - Telefon: 03876 713-615
Georgiana Diaconu - Telefon: 03876 713-615

Sozialraum C (Wittenberge und Umgebung, Sachsen-Anhalt, andere Bundesländer)
Daniela Schlee - Telefon: 03876 713-612

Sozialraum C  (Amt Bad Wilsnack/Weisen)
Michaela Nickel - Telefon: 03876 713-581

Einzureichende Unterlagen

- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Sozialhilfehauptantrag mit den entsprechenden Anlagen und
   Nachweisen
- Einkommens- und Vermögenserklärung mit den dazugehörenden aktuellen Nachweisen der letzten drei
   Monate
- Kopie Personalausweis
- Kopie Betreuungsausweis/Vorsorgevollmacht (falls vorhanden)
- Kopie Schwerbehindertenausweis/Bescheid vom Versorgungsamt über die Feststellung der Behinderung
   (sofern vorhanden)
- Bescheid der Pflegekasse über Pflegegrad und gewährte Leistungen bzw. Ablehnung (sofern vorhanden)
- Beschreibung der Defizite und Erläuterung zu den Auswirkungen, Beschreibung der benötigten Hilfen

Hinweis:
Da es sich um eine Entscheidung in Einzelfall handlet, können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Rechtsvorschriften

© Landkreis Prignitz 

Im Bürgerservice suchen