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Anlagen in und an oberirdischen Gewässern, Bootsstege, Brücken, Düker, Stege, Ufermauern

Zuständige Ansprechpartner

    Vordrucke/Formulare/weitere Unterlagen

    • formloses Antragsschreiben
    • Planungsunterlagen, Erläuterungsbericht, Übersichtskarte Maßstab 1:10.000, 1:25.000

    Zu dem Antragsverfahren wird die Rücksprache mit dem zuständigen Bearbeiter empfohlen.

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Gebühren nach Gebührenordnung MLUV des Landes Brandenburg
    1 % des Baukostenwertes, mindestens 77,00 €

    Rechtsvorschriften

    Hinweise

    Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in und an Gewässern bedarf der Genehmigung der unteren Wasserbehörde.

    Anlagen in Gewässern sind Anlagen, die sich ganz oder teilweise in, unter oder über dem Gewässer befinden.

    Anlagen an Gewässern sind Anlagen, die sich bei Gewässern I. Ordnung in einem Abstand bis zu zehn Metern und bei Gewässern II. Ordnung in einem Abstand bis zu fünf Metern vom Gewässer befinden.

     

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