Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!
Ungeachtet des Aggregatszustandes wird Trinkwasser über Trinkwasserversorgungsanlagen im ursprünglichen oder nach Aufbereitung aus Wassergewinnungsanlagen auf Leitungswegen, auf Wassertransport-Fahrzeuge, aus Trinkwasserspeichern, Trinkwasser-Instillationen, auf Meeresbauwerke, Trinkwassertanks für Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge oder in verschlossenen Behältnissen bereitgestellt.
Nichttrinkwasseranlage:
Anlage,
die nicht zu Trinkwasserzwecken dient, jedoch in der Trinkwasserinstallation
installiert ist und ggf. im Kreislauf geführt wird
zentrale
Wasserversorgungsanlage:
Anlage
mit Wassergewinnung und dazugehörigem Leitungsnetz, Wasserverbrauch mind. 10 m3/d
auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer oder mind. 50 Personen
dezentrale
Wasserversorgungsanlage:
Anlage
mit Wassergewinnung und dazugehörigem Leitungsnetz, Wasserverbrauch < 10 m3/d
oder Nutzung im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit
Eigenwasserversorgungsanlage:
Anlage
mit Wassergewinnung und dazugehöriger Trinkwasserinstallation, Wasserverbrauch
< 10 m3/d, Nutzung zum eigenen Verbrauch
mobile
Wasserversorgungsanlage:
bewegliche
Anlage mit Wassergewinnung und dazugehöriger Trinkwasserinstallation, Anlagen
z. B. an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen (Trinkwassertanks mobil)
Gebäudewasserversorgungsanlage:
Anlage,
aus der aus einer zentralen oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage über
feste Leitungswege Trinkwasser an Verbraucher abgegeben wird
z. B.
Hausinstallationen und Trinkwassererwärmungsanlagen
zeitweilige
Wasserversorgungsanlage:
Anlage, mit dazugehöriger Wassergewinnung und
Trinkwasserinstallation, die zeitweise betrieben wird z. B. Märkte, Feste,
Veranstaltungen unter freiem Himmel
Verordnung über Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV)
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