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Trinkwasser - Wasserversorgungsanlagen

Zuständigkeiten

Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

Erläuterungen der Begrifflichkeiten- Trinkwasser

Ungeachtet des Aggregatszustandes wird Trinkwasser über Trinkwasserversorgungsanlagen im ursprünglichen oder nach Aufbereitung aus Wassergewinnungsanlagen auf Leitungswegen, auf Wassertransport-Fahrzeuge, aus Trinkwasserspeichern, Trinkwasser-Instillationen, auf Meeresbauwerke, Trinkwassertanks für Land-, Wasser- oder Luftfahrzeuge oder in verschlossenen Behältnissen bereitgestellt.

Nichttrinkwasseranlage:
Anlage, die nicht zu Trinkwasserzwecken dient, jedoch in der Trinkwasserinstallation installiert ist und ggf. im Kreislauf geführt wird

zentrale Wasserversorgungsanlage:
Anlage mit Wassergewinnung und dazugehörigem Leitungsnetz, Wasserverbrauch mind. 10 m3/d auf festen Leitungswegen an Zwischenabnehmer oder mind. 50 Personen

dezentrale Wasserversorgungsanlage:
Anlage mit Wassergewinnung und dazugehörigem Leitungsnetz, Wasserverbrauch < 10 m3/d oder Nutzung im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit

Eigenwasserversorgungsanlage:
Anlage mit Wassergewinnung und dazugehöriger Trinkwasserinstallation, Wasserverbrauch < 10 m3/d, Nutzung zum eigenen Verbrauch

mobile Wasserversorgungsanlage:
bewegliche Anlage mit Wassergewinnung und dazugehöriger Trinkwasserinstallation, Anlagen z. B. an Bord von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen (Trinkwassertanks mobil)

Gebäudewasserversorgungsanlage:
Anlage, aus der aus einer zentralen oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage über feste Leitungswege Trinkwasser an Verbraucher abgegeben wird
z. B. Hausinstallationen und Trinkwassererwärmungsanlagen

zeitweilige Wasserversorgungsanlage:
Anlage, mit dazugehöriger Wassergewinnung und Trinkwasserinstallation, die zeitweise betrieben wird z. B. Märkte, Feste, Veranstaltungen unter freiem Himmel

Aufgaben sind u. a.:

- Überwachung von Wasserversorgungsanlagen
- 
Beratung bei Anfragen und bei Bedarf Probenahme einschließlich gesundheitlicher Auswertung
-  Bei Nichteinhaltung der Qualitätsanforderungen: Ermittlung der Ursachen, Einleitung von Maßnahmen, Beratung zur anhaltenden Qualitätssicherung

Rechtsvorschriften

Weiteres

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