Bitte wählen Sie aus den oben aufgeführten Formularen je nach Sachverhalt aus.
Gilt nicht für Aufenthalte bis 3 Monate zu touristischen Zwecken.
Beantragung in der Regel umgehend nach Einreise bei beabsichtigtem längerfristigen Aufenthalt – nicht zu touristischen Zwecken.
Auskünfte über die Förderung der Integration von Ausländern, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und deren Aufenthalt für längere Zeit vorgesehen ist, erteilt die Ausländerbehörde.
Je nach Sachverhalt sind folgende Unterlagen beizubringen:
• aktuelle Meldebescheinigung aller in der Wohnung gemeldeten Familienmitglieder
• Mietvertrag
• Arbeitsvertrag
• Verdienstbescheinigung/Familieneinkommen
• Schreiben der Krankenkasse über Vorliegen einer Krankenversicherung (bzw. Vorab-Zustimmung)
• Reisepass
• Personalausweis/Pass des deutschen Ehepartners
• Eheurkunde mit Übersetzung
• Geburtsurkunde
• 2 biometrische Passbilder
• Urkunde über Anerkennung der Vaterschaft
• Urkunde zur Übertragung der elterlichen Sorge
Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
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