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Bauen - Bußgeld

    Verstöße gegen das Bauordnungsrecht werden gemäß § 85 BbgBO mit einem Bußgeld  geahndet.

    Gebühren/Entgelte/Auslagen

    Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € geahndet werden (gemäß § 85 Abs. 3 BbgBO).
    Bußgelder können auch neben Zwangsmitteln oder neben einer Strafe angewendet werden.

    Rechtsvorschriften

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