Verstöße gegen das Bauordnungsrecht werden gemäß § 85 BbgBO mit einem Bußgeld geahndet.
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 € geahndet werden (gemäß § 85 Abs. 3 BbgBO).
Bußgelder können auch neben Zwangsmitteln oder neben einer Strafe angewendet werden.
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO
- Satzungen der Gemeinden
- weitere das Baurecht tangierende Gesetze, Verordnungen und DIN-Vorschriften (Link zum Ministerium)
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